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A. Allgemein

  1. 1.Geltungsbereich

  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von GOTAQUE Licht & Ton OHG (nachfolgend GOTAQUE genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit Beauftragung von GOTAQUE erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

  3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von GOTAQUE schriftlich bestätigt werden.

  4. 2.Angebot

  5. Die Angebote von GOTAQUE sind stets freibleibend und unverbindlich.

  6. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen oder elektronischen Unterlagen sowie sonstige Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben
    vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen GOTAQUE hergeleitet werden können.

  7. 3.Preise und Zahlungsbedingungen

  8. Sofern sich nichts anderes aus der Auftragsbestätigung ergibt, gelten die Preise von GOTAQUE ab Lager „28844 Dreye, Westerfeld 10”, exklusive Verpackung, Fracht, Zoll sowie ohne sonstige Auslagen und Spesen.

  9. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

  10. Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere Anlieferung, Montage und die Betreuung durch Fachpersonal erfolgt gegen Entgelt aufgrund besonderer Vereinbarung. Sofern die Höhe des Entgeltes nicht gesondert vereinbart wurde, ist
    GOTAQUE berechtigt, die Zahlung eines angemessenen Entgelts zu verlangen.

  11. Sofern nicht abweichende Zahlungsmodalitäten wirksam vereinbart worden sind, ist die gesamte Vergütung ohne Abzüge/Skonti (spätestens) zum vereinbarten Leistungszeitpunkt fällig (Vorauskasse). GOTAQUE ist zur Leistung nur
    Zug um Zug gegen vollständige Zahlung der Vergütung verpflichtet.

  12. Für den Zeitpunkt der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes bei GOTAQUE an.

  13. Gerät der Kunde in Verzug, so ist GOTAQUE berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

  14. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von GOTAQUE anerkannt sind.

  15. Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden gegen GOTAQUE zustehen, wird ausgeschlossen.

  16. 4.Durchführung der Vertragsleistungen

  17. Die Durchführung der Vertragsleistungen erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Kunden und GOTAQUE.

  18. Der Kunde hat erforderliche Genehmigungen für die Durchführung der Vertragsleistung sowie der Veranstaltung rechtzeitig vor deren Beginn einzuholen und diese GOTAQUE auf Verlangen nachzuweisen. Der Kunde stellt die
    Befahrbarkeit des Veranstaltungsorts mit LKW sicher.

  19. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen und/oder alle bei Erteilung des Auftrags vereinbarten Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für GOTAQUE kostenlos,
    erbracht werden.

  20. Der Kunde kann nach Erteilung des Auftrages angemessene Änderungen hinsichtlich der Vertragsleistungen verlangen. Sämtliche zusätzliche Kosten, die sich aus solchen vom Kunden gewünschten Änderungen ergeben, sind vom
    Kunden zu übernehmen. Änderungen können zur Verschiebung von verbindlichen und unverbindlichen Lieferterminen und Fristen führen, für die GOTAQUE nicht einsteht.

  21. 5.Liefer- und Leistungszeit, Verzug

  22. Die von GOTAQUE genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

  23. Alle Liefer- und Leistungstermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und
    verlängern sich unbeschadet der Rechte von GOTAQUE beim Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig.

  24. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die GOTAQUE die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
    Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei den Lieferanten oder deren Unterlieferanten von GOTAQUE eintreten, hat GOTAQUE auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen GOTAQUE, die Lieferung, bzw. Leistungen, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

  25. Im Übrigen kommt GOTAQUE erst in Verzug, wenn der Kunde GOTAQUE schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen.

  26. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

  27. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungs- pflichten, ist GOTAQUE berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen.
    Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

  28. 6.Geheimhaltung

  29. Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben und die nicht öffentlich zugänglich sind, vertraulich.

  30. Das Urheberrecht an allen von GOTAQUE oder ihren beauftragten Dritten erstellten Konzepten, Gestaltungen, Grafiken, Zeichnungen, Texten und sonstigen Unterlagen ist durch den Kunden zu wahren und darf von ihm nur im
    vereinbarten Vertragsumfang genutzt werden. Weitergehende Nutzungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die Urheber.

  31. Der Kunde wird GOTAQUE unverzüglich schriftlich unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von GOTAQUE geliefertes Produkt hingewiesen wird. GOTAQUE ist alleine berechtigt
    und verpflichtet, den Kunden gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von GOTAQUE geliefertes Produkt gestützt wird. Sodann wird GOTAQUE den Kunden grundsätzlich das Recht zur Benutzung des Produktes verschaffen. Falls GOTAQUE dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, wird GOTAQUE nach eigener Wahl dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich eines Betrages für gewährte Nutzungsmöglichkeit erstatten.

  32. Umgekehrt wird der Kunde GOTAQUE gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen, bzw. freistellen, welche gegen GOTAQUE dadurch entstehen, dass GOTAQUE Instruktionen des Kunden befolgt hat oder der Kunde das Produkt ändert oder in ein System integriert.

  33. 7.Gewährleistung und Haftung

  34. Für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen haftet GOTAQUE mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns in den Grenzen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch bei fahrlässiger Pflichtverletzung.

  35. Sämtliche darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Kunden (auch für zusätzliche Leistungen, insbesondere auch Transport und Montage) sind ausgeschlossen, insbesondere auch Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung; der Haftungsausschluss gilt für jegliche Art von Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Soweit die Haftung von GOTAQUE ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten von GOTAQUE.

  36. Jeder Schaden ist im Einzelnen unverzüglich ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen und nachzuweisen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

  37. Mängel an den Vertragsleistungen sind GOTAQUE unverzüglich anzuzeigen. Dem Kunden steht das Recht zu, dass sämtliche Mängel an den Vertragsleistungen in angemessener Zeit und in wirtschaftlich zumutbarer Art behoben
    werden. Sofern GOTAQUE den Mangel nicht behebt oder eine Behebung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, kann der Kunde Minderung verlangen oder den Vertrag kündigen, bzw. vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche bestehen im Übrigen nur, soweit der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder es sich um die Verletzung von Kardinalpflicht handelt, bei denen GOTAQUE nur für den bei Vertragsschluss erkennbaren Schaden haftet.

  38. GOTAQUE tritt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nicht als Veranstalter auf. Der Kunde übernimmt als Veranstalter die Verantwortung für sämtliche haftungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber jedermann.

  39. Der Kunde ist verpflichtet, alle Auflagen gemäß der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung -VStättVO-), bzw. der Musterverordnung über den Bau und Betrieb von
    Versammlungsstätten (MVStättVO), in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten und alle für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen einzuholen.

  40. Der Kunde verpflichtet sich, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden, bezogen auf den Veranstaltungstag, abzuschließen oder eine entsprechende Police vorzulegen.

B. Ergänzende Bestimmungen beim Kauf

  1. 8.Versand und Gefahrenübergang

  2. Sofern keine abweichende Absprache getroffen wurde, ist Lieferung ab Lager „28844 Dreye, Westerfeld 10” vereinbart.

  3. Auf Wunsch des Kunden versendet GOTAQUE die Ware. Der Kunde trägt die Kosten und das Risiko des Transports. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des
    Kunden.

  4. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendungen an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.

  5. Wird der Versand ohne Verschulden von GOTAQUE verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Kunde über.

  6. Der Export unserer Waren in Nicht-EU Länder bedarf unserer schriftlichen Einwilligung, unabhängig davon, dass der Käufer für das Einholen jeglicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat.

  7. 9.Eigentumsvorbehalt

  8. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen GOTAQUE und dem Kunden Eigentum von GOTAQUE. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine lfd. Rechnung sowie die Anerkennung des Saldos berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwerts bei GOTAQUE.

  9. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache (Vorbehaltsware) pfleglich zu behandeln. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Der Kunde hat GOTAQUE unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die Vorbehaltsware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Kosten und Schäden trägt der Kunde.

  10. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an GOTAQUE ab. GOTAQUE ermächtigt den Kunden in stets widerruflicher Weise, die an GOTAQUE abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung von GOTAQUE wird der Kunde die Abtretung offenlegen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.

  11. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag für GOTAQUE. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, GOTAQUE nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt GOTAQUE das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde GOTAQUE anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für GOTAQUE verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen von GOTAQUE gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an GOTAQUE ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; GOTAQUE nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

  12. Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist GOTAQUE berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch GOTAQUE liegt (soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet) kein Rücktritt vom Vertrag.

  13. 10.Gewährleistung und Haftung

  14. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sie stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

  15. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von GOTAQUE gelieferten Ware bei den Kunden. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von GOTAQUE beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

  16. Gebrauchte Waren werden – soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart – unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft.

  17. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die
    nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.

  18. Der Kunde hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes GOTAQUE schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind GOTAQUE unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

  19. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird GOTAQUE die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist GOTAQUE stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

  20. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

  21. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die
    von GOTAQUE gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist.

C. Ergänzende Bestimmungen für Mietleistungen

  1. 11.Auftrag

  2. GOTAQUE vermietet Ausrüstungsgegenstände für Ton- und Lichttechnik. GOTAQUE übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Mietsache für die vom Kunden beabsichtigte Verwendung genügt und vollständig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde GOTAQUE den Einsatz der Mietsache mitteilt und /oder Angestellte von GOTAQUE dem Kunden bei der Auswahl behilflich sind.

  3. Die für GOTAQUE verbindliche Beratung über Einsatz und Auslegung einer Ton- und Lichtanlage erfolgt ausschließlich auf Grund eines gesonderten, entgeltlichen Vertrages.

  4. 12.Mietdauer und Mietpreis

  5. Der Mietpreis ist für volle Tage berechnet. Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der vereinbarten Übernahme, bei früherer Übernahme am Tage der Übernahme, und endet mit der vollständigen Rückgabe am Lager von GOTAQUE „28844 Dreye, Westerfeld 10”.

  6. Wird ein Auftrag mindestens 14 Tage vor Beginn der vereinbarten Mietzeit storniert, so hat GOTAQUE Anspruch auf 50% der vereinbarten Gesamtvergütung, danach auf den gesamten vereinbarten Mietpreis, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei GOTAQUE maßgeblich.

  7. Die Verpflichtung zur Zahlung des Mietpreises bei Auftreten eines von GOTAQUE zu vertretenden Mangels endet zu dem Zeitpunkt, in dem der Kunde GOTAQUE Gelegenheit der Überprüfung des Mangels gegeben hat.

  8. 13.Kaution

  9. GOTAQUE ist berechtigt, bei Übergabe der Mietsache, oder im Laufe der Mietzeit, eine Kaution bis zur Höhe des Neuanschaffungswertes der Mietsache zu fordern. Dieses kann durch eine unbedingte Bürgschaft einer deutschen Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

  10. 14.Pflichten von GOTAQUE

  11. GOTAQUE verpflichtet sich, die Mietsache funktionsfähig zu übergeben und für die Dauer der Mietzeit zu überlassen. Die Übergabe erfolgt im Lager von GOTAQUE. Eine Auslieferung erfolgt gegen Berechnung laut aktueller Preisliste. GOTAQUE ist zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

  12. Wenn GOTAQUE die Beschaffung eines bestimmten Gerätes nicht möglich ist, kann der Vertrag dadurch erfüllen werden, dass ein gleichwertiger Mietgegenstand bereitstellt wird.

  13. 15.Gewährleistungsansprüche des Kunden

  14. Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass der Kunde die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Mietsache bei Übernahme gemäß Nr. 17 Ziff. 1 überprüft hat und der Mangel der Mietsache unverzüglich, nachdem er festgestellt worden ist, mitgeteilt wurde. Liegt ein Mangel vor, so ist GOTAQUE nach eigener Wahl zum Austausch oder Reparatur berechtigt. Ist GOTAQUE zum Austausch oder Reparatur nicht rechtzeitig in der Lage, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Mietpreises zu verlangen. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden im Übrigen sind ausgeschlossen.

  15. 16.Pflichten des Kunden

  16. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache, einschließlich sämtlichen Zubehörs, bei Übernahme auf Vollständigkeit und Funktionstauglichkeit zu prüfen. Ist die Überprüfung der Funktionstauglichkeit bei Übernahme technisch nicht möglich, so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich am Einsatzort eine Vorabprüfung durchzuführen.

  17. Die Mietsache ist fachgerecht zu transportieren, pfleglich, nach Herstellerangaben zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigem Personal aufgestellt, bedient und abgebaut werden.

  18. Die Mietsache darf nur wettergeschützt, an trockenem Ort und an dem GOTAQUE bekannten Sitz des Kunden eingesetzt werden; wird die Mietsache andernorts eingesetzt, ist der Kunde verpflichtet, diesen Ort bei Auftragserteilung
    bekanntzugeben. Die Mietsache ist vor Feuchtigkeit zu schützen. Der Einsatz der Mietsache, oder Teile davon, unter freiem Himmel ist nur auf Grund einer schriftlichen Erlaubnis im Vertrag gestattet.

  19. Soweit behördliche Genehmigungen für die Veranstaltung erforderlich sind, holt der Kunde auf seine Kosten diese Genehmigungen ein. Für Schäden, die daraus entstehen, dass eine behördliche Genehmigung nicht vorliegt, haftet der
    Kunde allein.

  20. Der Kunde ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Ermächtigung von GOTAQUE berechtigt, die Mietsache, oder Teile davon, ins Ausland zu verbringen.

  21. Der Kunde ist nicht zur Weitervermietung oder Besitzübertragung an Dritte berechtigt. Die Mietsache bleibt Eigentum von GOTAQUE. Der Kunde hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen, Pfandrechten und sonstigen
    Rechtsanmaßungen Dritter freizuhalten.

  22. Der Kunde ist nicht berechtigt Änderungen an der Mietsache vorzunehmen; er darf insbesondere nur das im Rahmen des Mietvertrages gelieferte Kabel verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt Kabel zu zerschneiden oder Stecker
    zu entfernen oder auszutauschen.

  23. Der Kunde hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietsache Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsache infolge von Stromausfall, Stromunterbrechungen oder Stromschwankungen hat der Kunde
    einzustehen.

  24. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne dass der Kunde dies zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, den Mangel unverzüglich anzuzeigen.

  25. Die Rückgabe der Mietsache erfolgt im Lager von GOTAQUE in Dreye. Die Mietsache ist termingerecht und in sauberem und einwandfreiem Zustand und eingeordnet zurückzugeben. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe verlängert sich
    die Mietzeit bis zur endgültigen Rückgabe, GOTAQUE steht für diese Zeit in jedem Falle Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Mietzinses zu. Wird der Mietgegenstand nicht in vertragsgemäßem Zustand zurückgeliefert,
    so verlängert sich die Mietzeit um die Zeit, die zur Durchführung der vertragswidrig unterlassenen Reparaturen oder sonstigen Arbeiten unter normalen Verhältnissen arbeitstechnisch erforderlich ist.

  26. Für verbrauchte oder verloren gegangene Leuchtmittel sowie mechanisch oder elektrisch defekte Lautsprecher-Chassis oder andere defekte oder verloren gegangene Teile, einschließlich Kleinteilezubehör, hat der Kunde den üblichen
    Marktpreis zu erstatten.

  27. 17.Sach- und Preisgefahr

  28. Der Kunde haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung, Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts resultieren. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus. Das Mietobjekt ist durch GOTAQUE nicht versichert.

  29. Der Kunde ist verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist GOTAQUE auf Verlangen nachzuweisen.

  30. Der Kunde hat die Kosten der Reparatur, und für die Dauer der Reparatur, einen Mietzins in Höhe von 50% des üblichen Mietzinses zu zahlen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Schaden nachweist. Der Anspruch von GOTAQUE einen höheren Schaden geltend zu machen bleibt unberührt.

  31. Der Kunde trägt außerdem die Gefahr des zufälligen Untergangs und des Abhandenkommens der Mietsache. Der Kunde hat GOTAQUE unverzüglich über solche Ereignisse zu unterrichten. Der zufällige Untergang und das Abhandenkommen der Mietsache berechtigt den Kunden zur vorzeitigen Kündigung des Mietvertrages. Für die Dauer bis zur Wiederbeschaffung der Mietsache hat der Kunde 50% des vereinbarten Mietzinses zu zahlen.

  32. 18.Werkarbeiten von Gotaque

  33. Werden zusätzlich zur Vermietung noch Werkarbeiten, z.B. der Aufbau einer Anlage oder der Aufbau einzelner Geräte von GOTAQUE erfolgen, gelten die Bestimmungen dieses Absatzes.

  34. Sofern derartige Werkarbeiten kostenlos durch GOTAQUE erfolgen, haftet GOTAQUE nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung von GOTAQUE beschränkt sich der Höhe nach auf die Deckungssumme der betrieblichen
    Haftpflichtversicherung.

  35. Der Kunde hat auf seine Kosten alles seinerseits Erforderliche zu tun, damit die Arbeiten rechtzeitig beginnen und ohne Störung durchgeführt werden können. Vor Beginn der Arbeiten hat er GOTAQUE die nötigen Angaben über die
    Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasser- und ähnlicher Anlagen zu machen, insbesondere hat er GOTAQUE die zu beachtenden Unfallverhütungsvorschriften bekanntzugeben.

  36. Werden durch Umstände, die GOTAQUE nicht zu vertreten hat, Arbeiten unterbrochen, so geht die Gefahr für die bereits erbrachten Leistungen für die Dauer der Unterbrechung auf den Kunden über.

  37. Für fehlerhafte Arbeiten von beigestelltem Personal haftet GOTAQUE nicht, wenn GOTAQUE nachweist, dass keine fehlerhaften Anweisungen gegeben und die Aufsichtspflichten nicht verletzt wurden.

  38. 19.Rechte von GOTAQUE

  39. GOTAQUE ist jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand zu besichtigen oder durch einen Beauftragten besichtigen zu lassen.

  40. GOTAQUE ist berechtigt, die vermietete Mietsache, jederzeit nach vorheriger Absprache mit dem Kunden über Tag und Zeit der Untersuchung, selbst zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Kunde
    ist verpflichtet, GOTAQUE die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Untersuchung trägt GOTAQUE.

  41. GOTAQUE kann die Anlage außer Betrieb setzen oder ggf. abbauen, wenn durch das Wetter eine Gefahr für die Mietsache oder für die körperliche Unversehrtheit von anwesenden Personen besteht, oder wenn Krawall oder Aufruhr
    die Anlage gefährden. Wird gemäß den vorstehenden Voraussetzungen die Anlage außer Betrieb gesetzt oder abgebaut, ist der Kunde nicht berechtigt, daraus Schadenansprüche irgendwelcher Art gegen GOTAQUE herzuleiten.

  42. Für den Fall, dass GOTAQUE zur Kenntnis gebracht wird oder GOTAQUE eigene Kenntnis davon hat, dass durch das Aufstellen von Anlagen, Personen oder Sachen, auch eigene Sachen von GOTAQUE gefährdet sind, hat GOTAQUE das Recht, Anweisungen zur Vermeidung von Gefahren zu geben. Der Kunde verpflichtet sich, auf mögliche Gefahren auch gegenüber Dritten hinzuweisen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, stellt er GOTAQUE aus allen sich
    ergebenen Schäden frei. Dieses gilt auch schon vor Abnahme der Anzeige.

  43. 20.Langfristig vermietete Gegenstände

  44. Sofern für Mietgegenstände die ursprünglich vereinbarte Mietzeit mehr als 2 Monate beträgt (langfristig vermietete Gegenstände), gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

  45. Der Kunde ist zur Instandhaltung und Instandsetzung der Mietgegenstände verpflichtet.

  46. Der Kunde ist verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen technischen Überprüfungen und technische Wartungen der Mietgegenstände selbständig und auf eigene Kosten durchzuführen. GOTAQUE erteilt auf Anfrage des Kunden
    Auskunft über anstehende Prüfung- und Wartung.

  47. Gibt der Kunde die Mietgegenstände zurück, ohne die in Absatz 2 und Absatz 3 geschuldeten Arbeiten vorgenommen zu haben, ist GOTAQUE ohne weitere Mahnung und Fristsetzung berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf
    Kosten des Kunden vorzunehmen, bzw. durch Dritte vornehmen zu lassen.

  48. Die vorstehende Verpflichtungen gelten auch ab dem Zeitpunkt, in welchem durch nachträgliche Verlängerungen die gesamte (vom ursprünglichen Mietbeginn an gerechnet) Mietzeit mehr als 2 Monate beträgt oder in welchem der
    Kunde die Mietsache aus sonstigen Gründen länger als 2 Monate in Besitz hat.

  49. 21.Kündigung des Vertrages

  50. Unbeschadet der in Nr. 13.2. getroffenen Bestimmungen kann der Vertrag von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dies gilt insbesondere auch, wenn von GOTAQUE zusätzliche Leistungen zu erbringen sind.

  51. GOTAQUE ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige Pfändungen oder sonstige
    Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet ist.

  52. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsache berechtigt GOTAQUE zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Insbesondere gilt der Verstoß gegen die Bestimmungen in Nr. 17. 2. gilt als vertragswidriger Gebrauch.

  53. Sofern die Parteien Ratenzahlung des Kunden vereinbart haben, kann GOTAQUE den gesamten Vertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Zahlungstermine mit der Entrichtung der Vergütung im Verzug
    ist, oder wenn der Kunde bei Vereinbarung regelmäßiger Ratenzahlungen in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Zahlungstermine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der die Höhe von zwei Zahlungsraten erreicht.

D. Schlussbestimmungen

  1. 22.Schlussbestimmungen

  2. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  3. Erfüllungsort ist Dreye, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

  4. Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Syke.

  5. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages und die Wirksamkeit der übrigen allgemeinen Bestimmungen nicht
    berührt. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der beabsichtigten Verteilung der Risiken aus dem Vertrag am nächsten kommt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: Januar 2020)

AGB